Interne Untersuchungen dienen dazu, heikle Sachverhalte in Unternehmen und Institutionen systematisch und nachvollziehbar abzuklären. Auslöser sind oft Hinweise auf Compliance-Verstösse, Korruption, Betrug, Mobbing, sexuelle Belästigung, Interessenkonflikte oder Verstösse gegen interne Weisungen und regulatorische Vorgaben. Unser Ziel ist es, die Faktenlage zu klären, Risiken im Hinblick auf Reputation, Haftung, Aufsicht und Arbeitsrecht zu reduzieren und eine solide Grundlage für Entscheidungen und Folgemassnahmen für Sie zu schaffen. Als externe Kanzlei bringt Zürcher Rechtsanwälte AG die notwendige Unabhängigkeit, Erfahrung und Diskretion ein, um interne Untersuchungen rechtssicher und praxisnah zu begleiten.
Unsere Kernkompetenzen auf einen Blick
Interne Untersuchungen bei Compliance- und Weisungsverstössen
Wir führen interne Untersuchungen in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen durch, wenn der Verdacht auf gravierende Weisungs-, Gesetzes- oder Compliance-Verstösse besteht. Dazu gehören etwa Korruption, Bestechung, Unterschlagung, Interessenkonflikte, Verletzungen von Sorgfaltspflichten, Geldwäscherei oder Insiderhandel. Wir klären, welche Vorschriften und internen Regelungen betroffen sind und wie sich der Sachverhalt rechtlich einordnet. Die relevanten Informationen werden systematisch erhoben, geprüft und in einer strukturierten Form dokumentiert. So entsteht ein nachvollziehbares Bild der Ereignisse, auf dessen Grundlage Sie intern, gegenüber Behörden oder gegenüber weiteren Stakeholdern fundiert handeln können.
Unabhängige und faire Sachverhaltsabklärung
Wir legen grossen Wert auf Unabhängigkeit, Objektivität und Vertraulichkeit in jeder Phase der Untersuchung. Zu Beginn erarbeiten wir mit Ihnen eine erste Risikoanalyse und mögliche Handlungsoptionen und definieren gemeinsam den Untersuchungsauftrag. Auf dieser Basis erstellen wir einen Untersuchungsplan, führen Interviews, analysieren Dokumente und E-Mails und werten sonstige relevante Informationen aus. Die Ergebnisse bereiten wir so auf, dass sie sowohl intern wie auch gegenüber Dritten verständlich und belastbar sind. Dabei achten wir darauf, dass die Rechte beschuldigter Personen und von Hinweisgebern im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben gewahrt bleiben.
Arbeitsrechtliche, strafrechtliche und regulatorische Schnittstellen
Interne Untersuchungen berühren oft mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig. Häufig stellen sich arbeitsrechtliche Fragen zur Stellung der Mitarbeitenden, zu Freistellungen, Verdachtskündigungen oder zu Meldepflichten im Unternehmen. Hinzu kommen strafrechtliche Überlegungen zu möglichen Straftatbeständen und zum Umgang mit Strafanzeigen sowie aufsichtsrechtliche Fragestellungen, insbesondere in regulierten Branchen. Wir beurteilen diese Schnittstellen integriert und behalten die Gesamtstrategie im Blick. Auf dieser Grundlage formulieren wir klare Handlungsempfehlungen, beispielsweise zu arbeitsrechtlichen Massnahmen, zu Meldungen an Behörden oder zur Anpassung von Weisungen, Prozessen und Kontrollmechanismen.
Whistleblowing und Meldesysteme
Wir unterstützen Unternehmen beim professionellen Umgang mit Hinweisen aus Whistleblowing-Kanälen und anderen Meldestellen. Gemeinsam mit Ihnen legen wir fest, wie Hinweise entgegengenommen, dokumentiert und nach ihrer Relevanz bewertet werden sollen. Wir zeigen auf, wann und wie aus einer Meldung eine interne Untersuchung eingeleitet wird und welche Schritte dabei zwingend zu beachten sind. Dabei berücksichtigen wir die Anforderungen an Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Vertraulichkeit. Auf Wunsch beraten wir Sie auch bei der Konzeption, Implementierung oder Ueberprüfung von Whistleblowing-Strukturen, Richtlinien und Prozessen, damit Meldesysteme rechtssicher und alltagstauglich funktionieren.
Zusammenarbeit mit Behörden und Aufsichtsorganen
Interne Untersuchungen bilden häufig die Grundlage für den Umgang mit Aufsichts- und Strafbehörden. Wir helfen Ihnen, auf Anfragen vorbereitet zu sein und eine konsistente Kommunikations- und Offenlegungsstrategie zu entwickeln. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme mit Aufsichtsbehörden wie der FINMA, anderen Fachaufsichten oder Strafverfolgungsbehörden und begleiten Sie in Gesprächen und Verfahren. Die Untersuchungsergebnisse bereiten wir so auf, dass sie in behördlichen Verfahren verwendbar sind, ohne das Anwaltsgeheimnis oder eine spätere Verteidigungsposition unnötig zu beeinträchtigen. So behalten Sie die Kontrolle über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang von Offenlegungen.
Konzeption von Untersuchungs- und Compliance-Strukturen
Wir beraten nicht nur im Krisenfall, sondern auch bei der präventiven Ausgestaltung von internen Untersuchungs- und Compliance-Strukturen. Dazu gehört die Ausarbeitung oder Überarbeitung von internen Weisungen, Investigation-Guidelines und Checklisten ebenso wie die Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten im Untersuchungsfall. Wir unterstützen Sie bei der Abstimmung der Schnittstellen zwischen Compliance, HR, Rechtsdienst, interner Revision und externen Stellen. Klare Prozesse und Zuständigkeiten erhöhen die Handlungsfähigkeit im Ernstfall und tragen dazu bei, rechtliche und organisatorische Risiken nachhaltig zu verringern.
Schulung und Sensibilisierung von Führungskräften und Schlüsselpersonen
Wir schulen Führungskräfte sowie Verantwortliche aus Compliance, HR und anderen zentralen Funktionen zum professionellen Umgang mit internen Untersuchungen. In diesen Schulungen vermitteln wir praxisnahe Grundlagen zu Umgang mit Hinweisen, zu Interviewtechniken, zur Dokumentation sowie zu arbeitsrechtlichen Do’s and Don’ts. Anhand von Fallbeispielen zeigen wir typische Fehlerquellen und erprobte Lösungswege auf. Ziel ist es, die Handlungssicherheit der Beteiligten zu stärken und eine Kultur zu fördern, in der Hinweise ernst genommen und heikle Situationen strukturiert bearbeitet werden. So wird Compliance im Unternehmen konkret gelebt und nicht nur auf dem Papier verankert.

