
Wir beraten Unternehmen, Gründer, Aktionäre, Verwaltungsräte und Geschäftsführungen im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Unsere Schwerpunkte sind Vertragsgestaltung, Aktionärsbindungsverträge, Gründungen, Umstrukturierungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie die laufende rechtliche Begleitung von Unternehmen.
Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
Wir prüfen, erstellen und verhandeln Verträge für Unternehmen, Unternehmer und Gesellschafter. Dazu gehören unter anderem Lieferverträge, Vertriebsverträge, Kooperationsverträge, Aktionärsbindungsverträge, Darlehensverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen und weitere kommerzielle Verträge. Wir stellen sicher, dass Verträge rechtlich sauber, verständlich und auf Ihre wirtschaftlichen Ziele abgestimmt sind.
Beratung von Aktionären, Verwaltungsrat und Geschäftsführung
Wir beraten Aktionäre, Verwaltungsräte, Geschäftsführungen und Gesellschafter zu ihren Rechten und Pflichten im Gesellschaftsrecht. Dazu gehören Fragen zur Organisation von AG und GmbH, zur Beschlussfassung, zur Verantwortlichkeit von Organen, zu Interessenkonflikten sowie zur Vorbereitung und Umsetzung strategischer Entscheidungen. Wir unterstützen Sie dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssichere Lösungen zu finden.
Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen
Wir begleiten Unternehmen bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen und kommerziellen Transaktionen. Dazu gehören Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen, Beteiligungserwerbe, Joint Ventures sowie die rechtliche Umsetzung komplexer Vorhaben in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Wir schaffen mit Ihnen eine rechtlich und wirtschaftlich tragfähige Struktur.
M&A: Strukturierung und Abwicklung von Unternehmensverkäufen
Bei Unternehmensfusionen und -übernahmen (M&A) ist eine sorgfältige Planung und Durchführung entscheidend. Wir strukturieren und begleiten M&A-Transaktionen von Anfang bis Ende, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und der Übergang reibungslos verläuft. Unser Ziel ist es, den bestmöglichen Wert für Ihr Unternehmen zu erzielen und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren.
Startup-Beratung und Finanzierungsrunden
Wir beraten Startups, Gründer und Jungunternehmer bei der rechtlichen Umsetzung von Geschäftsideen. Dazu gehören die Wahl der passenden Rechtsform, die Gründung von AG oder GmbH, Beteiligungsmodelle, Mitarbeiterbeteiligungen, Investorenverträge, Wandeldarlehen sowie rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Finanzierungsrunden. Wir unterstützen Sie dabei, von Anfang an eine saubere und investorenfähige Struktur aufzubauen.
Corporate Housekeeping
Wir unterstützen Unternehmen bei der laufenden gesellschaftsrechtlichen Betreuung. Dazu gehören unter anderem die Vorbereitung von Generalversammlungen und Gesellschafterversammlungen, Protokolle und Beschlüsse, Statutenänderungen, Mutationen im Handelsregister sowie die laufende Pflege der gesellschaftsrechtlichen Dokumentation. So stellen wir sicher, dass Ihre Gesellschaft formell und organisatorisch sauber aufgestellt ist.
Ihr Team
FAQ - Häufige Fragen
Wann brauche ich einen Anwalt für Gesellschaftsrecht?
Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht ist immer dann sinnvoll, wenn wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Entscheidungen in einem Unternehmen anstehen. Das betrifft insbesondere die Gründung einer AG oder GmbH, den Eintritt neuer Gesellschafter oder Investoren, die Ausarbeitung von Aktionärsbindungsverträgen, Umstrukturierungen innerhalb der Gesellschaft sowie die Vorbereitung von Generalversammlungen oder Gesellschafterbeschlüssen. Auch bei Konflikten zwischen Gesellschaftern, Fragen zur Verantwortlichkeit von Verwaltungsrat oder Geschäftsführung oder bei einem geplanten Unternehmensverkauf ist eine frühzeitige rechtliche Begleitung empfehlenswert. Eine saubere gesellschaftsrechtliche Struktur hilft, Streitigkeiten zu vermeiden und unternehmerische Entscheidungen rechtssicher umzusetzen.
Was regelt ein Aktionärsbindungsvertrag?
Ein Aktionärsbindungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Aktionäre untereinander und ergänzt damit die Statuten einer Gesellschaft. Typischerweise enthält er Bestimmungen zu Stimmrechten, Übertragungsbeschränkungen, Vorkaufsrechten, Mitverkaufsrechten, Wettbewerbsverboten, Informationsrechten sowie zur Besetzung des Verwaltungsrats. Gerade wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen führen oder Investoren beteiligt sind, schafft ein Aktionärsbindungsvertrag klare Regeln für Zusammenarbeit, Entscheidungsprozesse und Konfliktfälle. Er ist deshalb ein wichtiges Instrument, um die Interessen der Beteiligten frühzeitig zu ordnen und spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Warum sollte man bei einem Unternehmensverkauf einen Anwalt / eine Anwältin beiziehen?
Ein Unternehmensverkauf ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine rechtlich anspruchsvolle Transaktion. Bereits in einer frühen Phase müssen wichtige Fragen geklärt werden, etwa zur Struktur des Verkaufs, zur Prüfung rechtlicher Risiken, zur Vertraulichkeit, zu Garantien und zur vertraglichen Absicherung der Parteien. Eine anwaltliche Begleitung hilft, diese Punkte frühzeitig und präzise zu regeln. Dadurch lassen sich Missverständnisse, unnötige Risiken und spätere Streitigkeiten vermeiden. Rechtliche Unterstützung ist deshalb sinnvoll, um den Verkaufsprozess geordnet vorzubereiten, Verhandlungen auf eine klare Grundlage zu stellen und die Interessen der Beteiligten wirksam zu schützen.









