Beratung eines FinTech-Startups bei der Strukturierung und Aufsetzung einer Zahlungsplattform unter Einhaltung der Geldwäschereigesetzgebung (inkl. SRO-Anschluss)

Beratung eines FinTech-Startups bei der Strukturierung und Aufsetzung einer Zahlungsplattform unter Einhaltung der Geldwäschereigesetzgebung (inkl. SRO-Anschluss)

Die Zürcher Rechtsanwälte AG hat ein Schweizer FinTech-Startup umfassend beim Aufbau und der rechtlichen Strukturierung einer Zahlungsplattform beraten. Die Plattform ermöglicht es natürlichen und juristischen Personen, Rechnungen für Waren und Dienstleistungen - wie Miete, Energie, Versicherungen oder Steuern - mit Kreditkarte zu begleichen. Durch die Kreditkartenzahlung profitieren die Nutzer von Bonuspunkten, Prämien und Meilen ihrer Kreditkartenanbieter, welche für Sonderaktionen, Reisen, Hotelaufenthalte oder Flüge eingesetzt werden können.

Aufgrund des Betriebs der Zahlungsplattform qualifiziert das FinTech-Startup als Finanzintermediär im Parabankensektor gemäss Art. 2 Abs. 3 GwG und unterliegt den Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG). Die Zürcher Rechtsanwälte AG unterstützte das Startup bei der regulatorischen Einordnung, der Einreichung des Gesuchs um Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) sowie bei der Erstellung sämtlicher erforderlicher Compliance-Dokumente (insb. GwG-Richtlinie). Zudem begleitete sie den Aufbau eines massgeschneiderten internen Compliance-Setups.

Weiter wurde Sebastian Hepp, Rechtsanwalt und Partner der Zürcher Rechtsanwälte AG, als externer Compliance Officer eingesetzt. In dieser Funktion unterstützt er das FinTech-Startup laufend bei der Umsetzung und Einhaltung der GwG-Vorgaben, namentlich im Bereich Onboarding, KYC-Prozesse und Transaktionsmonitoring.

Sebastian Hepp (Partner, Finanzmarktrecht / Regulatory Compliance) war zudem der fallführende Anwalt bei der rechtlichen Strukturierung und Aufsetzung der Zahlungsplattform sowie bei der Einreichung des SRO-Gesuchs.