Legal Opinion zur regulatorischen Einordnung eines Tokens nach Schweizer Finanzmarktrecht

Legal Opinion zur regulatorischen Einordnung eines Tokens nach Schweizer Finanzmarktrecht

Die Zürcher Rechtsanwälte AG hat ein Schweizer Krypto-Start-up umfassend bei der regulatorischen Qualifikation eines Tokens unter Schweizer Recht beraten. Im Zentrum stand vor allem die Frage, ob der Token als Nutzung-, Zahlungs- oder Anlagetoken oder als Stablecoin unter Schweizer Finanzmarktrecht sowie gemäss der Praxis der Schweizer Finanzmarktraufsicht («FINMA») qualifizierte. In einer Legal Opinion kam die Zürcher Rechtsanwälte AG zum Schluss, dass der Token als Zahlungstoken qualifiziert und die Herausgabe des Tokens demnach dem Geldwäschereigesetz untersteht. Entsprechend hat die Zürcher Rechtsanwälte AG das Krypto-Start-up ebenfalls beim Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) sowie bei der Erstellung sämtlicher erforderlicher Compliance-Dokumente (insb. GwG-Richtlinie) für den SRO-Anschluss unterstützt. 

Sebastian Hepp (Partner, Blockchain / Digital Assets) verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Krypto- und FinTech-Unternehmen bei der Qualifikation von Token und war als fallführender Anwalt für dieses Mandat verantwortlich.