Die Zürcher Rechtsanwälte AG hat ein Schweizer Krypto-Unternehmen umfassend bei der regulatorischen Klassifizierung eines Tokens beraten und es bei der Einholung eines FINMA-Rulings begleitet. Die FINMA bestätigte dabei die Qualifikation des Tokens als Zahlungstoken.
Darüber hinaus unterstützte die Zürcher Rechtsanwälte AG das Unternehmen bei der Ausarbeitung und Einreichung des White Papers für den EU-Markt. Der Token wurde unter der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) als «anderer Kryptowert» qualifiziert und fällt somit weder unter die Kategorie der vermögenswertreferenzierenden Token noch der E-Geld-Token. Auf Grundlage unserer Analyse haben wir zur effizientesten Strukturierung beraten, um regulatorische Rechtssicherheit sowie Compliance für den grenzüberschreitenden Token-Vertrieb in der Schweiz und der EU sicherzustellen.
Weiter begleitete die Zürcher Rechtsanwälte AG das Krypto-Unternehmen vollumfänglich bei der rechtlichen Strukturierung des Initial Coin Offerings (ICO) in der Schweiz und in der Europäischen Union.
Sebastian Hepp, Partner der Zürcher Rechtsanwälte AG, verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Krypto- und FinTech-Unternehmen bei Token-Emissionen und war als fallführender Anwalt für dieses Mandat verantwortlich.

