Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Berufschauffeure, Unternehmen, Transportunternehmen, Flottenbetreiber und Geschädigte in allen wichtigen Fragen des Verkehrsrechts und Strassenverkehrsrechts. Zusätzlich unterstützen wir Anwohnende, Grundeigentümer, Gewerbebetriebe, Verbände und Interessengemeinschaften bei Verkehrsanordnungen, Tempo-30-Zonen, Parkplatzabbau, Strassenprojekten und weiteren Mobilitätsmassnahmen im öffentlichen Raum.
Ein Vorfall im Strassenverkehr kann rasch weitreichende Folgen haben. Was zunächst wie eine einfache Busse aussieht, kann zu einem Strafverfahren, einem Eintrag im Strafregister, einem Führerausweisentzug oder zu Problemen mit der Versicherung führen. Besonders einschneidend ist dies für Personen, die beruflich auf den Führerausweis angewiesen sind, etwa Berufschauffeure, Aussendienstmitarbeitende, Unternehmer oder Personen mit Firmenfahrzeug.
Wir prüfen frühzeitig, welche rechtlichen Chancen und Risiken bestehen, ob und wenn ja, welche Rechtsmittel ergriffen werden sollten und welches prozessuale Verhalten am zielführendsten erscheint.
Unsere Kernkompetenzen auf einen Blick
Strafverfahren bei Verkehrsdelikten
Wir verteidigen und vertreten Sie in Strafverfahren wegen Verkehrsregelverletzungen. Dazu gehören unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstösse, ungenügender Abstand, Nichtgewähren des Vortritts, Ablenkung am Steuer, Benutzung des Mobiltelefons, Fahren in fahrunfähigem Zustand, pflichtwidriges Verhalten nach einem Unfall oder Fahrerfluchtvorwürfe.
Wir prüfen Polizeirapporte, Messprotokolle, Fotos, Videoaufnahmen, Zeugenaussagen, Strafbefehle und Verfügungen. Bei Bedarf erheben wir Einsprache, stellen Beweisanträge, begleiten Einvernahmen und vertreten Sie gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht. Dabei achten wir nicht nur auf die Strafe, sondern auch auf mögliche Nebenfolgen wie Strafregistereintrag, Kosten, Versicherungsregress und Führerausweisentzug.
Administrativverfahren und Führerausweisentzug
Nach einer Verkehrsregelverletzung kann neben dem Strafverfahren ein Administrativmassnahmeverfahren vor dem Strassenverkehrsamt eröffnet werden. Dabei geht es insbesondere um Verwarnung, Warnungsentzug, Sicherungsentzug, Auflagen, Kontrollfahrt, Verkehrsunterricht, Aberkennung ausländischer Führerausweise oder Massnahmen beim Führerausweis auf Probe.
Wir beraten und vertreten Sie im Verfahren vor dem Strassenverkehrsamt und prüfen, ob die Behörde den Sachverhalt, die Einstufung der Widerhandlung und die Entzugsdauer korrekt beurteilt. Relevant sind insbesondere Gefährdung, Verschulden, automobilistischer Leumund, berufliche Massnahmeempfindlichkeit und frühere Administrativmassnahmen. Gesetzliche Mindestentzugsdauern können grundsätzlich nicht unterschritten oder in eine Geldzahlung umgewandelt werden. Umso wichtiger ist es, bereits im Strafverfahren und im rechtlichen Gehör richtig zu reagieren.
Verkehrsanordnungen, wie etwa Tempo 30, Parkplatzabbau, Fahrverbote oder Einbahnverkehr
Verkehrsrecht betrifft nicht nur Vorwürfe gegen einzelne Lenkerinnen und Lenker. Wir beraten und vertreten auch Anwohnende, Grundeigentümer, Gewerbebetriebe, Verbände und Interessengemeinschaften, wenn Behörden Tempo-30-Zonen, Begegnungszonen, Einbahnregime, Fahrverbote, Parkverbote, Änderungen der Blauen Zone, Parkplatzaufhebungen, Güterumschlagsfelder, Velorouten, Busspuren, Poller, Zufahrtsbeschränkungen sowie Signalisationen und Markierungen im öffentlichen Strassenraum anordnen.
Juristisch ist entscheidend, welches Verfahren läuft. Gegen eine dauernde Verkehrsanordnung kann in der Stadt Zürich häufig ein Begehren um Neubeurteilung beim Stadtrat in Betracht kommen; gegen bauliche Massnahmen eines Strassenprojekts ist je nach Projekt eine Einsprache nach Strassengesetz möglich. Wir prüfen Fristen, Legitimation, Zuständigkeit, Publikation, Begründung, Akten, verkehrs- und lärmspezifische Grundlagen, Erschliessung, Auswirkungen auf Gewerbe und Anwohnerschaft sowie die Verhältnismässigkeit der Massnahme.
Einsprachen gegen Strassenprojekte, Velorouten und bauliche Massnahmen
Bei der Anfechtung von dauernden Verkehrsanordnungen und Strassenbauprojekten ist es zentral, dass die oftmals 30-tägigen Fristen eingehalten werden. Diese beginnen mit der Publikation im jeweiligen Amtsblatt zu laufen. Bevor Strassenbauprojekte öffentlich im Amtsblatt aufgelegt werden, findet oftmals ein ebenfalls im Amtsblatt angekündigtes Mitwirkungsverfahren statt, in dessen Rahmen sämtliche Mängel des Projekts innert 30 Tagen als Einwendungen vorgebracht werden können.
Wir vertreten Sie gerne in sämtlichen Verfahrensstadien und formulieren für Sie Einwendungen, Einsprachen, Neubeurteilungsbegehren, Rekurse und Beschwerden.
Vertretung von Gewerbe, Eigentümerschaften und Anwohnenden
Parkplatzabbau, neue Verkehrsführungen oder Tempo-30-Anordnungen können für Anwohnende, Eigentümer, Ladenlokale, Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Gastronomie oder Lieferdienste erhebliche Auswirkungen haben. Dabei genügt es nicht, politische oder wirtschaftliche Einwände allgemein vorzubringen; die rechtliche Eingabe muss zeigen, weshalb die konkrete Massnahme im Einzelfall ungenügend abgeklärt, unverhältnismässig, nicht hinreichend begründet oder mit höherrangigem Recht beziehungsweise verbindlichen Planungsgrundlagen nicht vereinbar ist.
Wir vertreten Einzelpersonen ebenso wie mehrere Betroffene gemeinsam. Zu diesem Zweck koordinieren wir bei Bedarf unsere Eingaben und bündeln gleichgelagerte Interessen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Raserfälle, Rotlicht und Abstand
Wir beraten Sie bei Vorwürfen wegen zu schnellen Fahrens, Rotlichtverstössen, zu geringem Abstand, gefährlichem Überholen oder anderen typischen Verkehrsregelverletzungen. Bei Geschwindigkeitsfällen prüfen wir insbesondere Messmethode, Sicherheitsabzug, Signalisation, Ort der Messung, Aktenlage, Fahreridentifikation und die Einordnung als leichte, mittelschwere, schwere oder qualifiziert grobe Widerhandlung.
Bei Raserfällen drohen besonders einschneidende Folgen. Neben hohen Strafen und einem Strafregistereintrag kommen ein langer Führerausweisentzug, verkehrspsychologische Abklärungen, mögliche Einziehung des Fahrzeugs und erhebliche Versicherungsfolgen in Betracht. Gerade in solchen Fällen ist eine frühe Verteidigungsstrategie entscheidend.
Alkohol, Drogen, Medikamente und Fahreignung
Wir vertreten Sie bei Vorwürfen des Fahrens in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand. Das betrifft Alkohol am Steuer, Drogenkonsum, Medikamente, Müdigkeit oder eine Kombination verschiedener Faktoren. Je nach Sachverhalt können Blut- und Urinproben, Atemalkoholmessungen, ärztliche Berichte, Polizeibeobachtungen und verkehrsmedizinische Gutachten entscheidend sein.
Neben der strafrechtlichen Sanktion drohen Administrativmassnahmen wie Führerausweisentzug, Auflagen, Abstinenzkontrollen oder eine Fahreignungsabklärung. Wir prüfen die rechtlichen Grundlagen, die Beweislage und die Verhältnismässigkeit der Massnahmen. Zudem beraten wir Sie, wie Sie sich gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Strassenverkehrsamt, Ärzten und Gutachtern verhalten sollten.
Verkehrsunfälle, Haftpflicht, Schadenersatz und Genugtuung
Nach einem Verkehrsunfall stellen sich häufig gleichzeitig strafrechtliche, haftpflichtrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen. Wer hat den Unfall verursacht? Welche Schäden sind zu ersetzen? Wer bezahlt Reparaturkosten, Heilungskosten, Erwerbsausfall, Haushaltschaden, Betreuungskosten, Genugtuung oder Anwaltskosten? Welche Rolle spielen Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Unfallversicherung oder Regressforderungen?
Wir vertreten Geschädigte, Unfallverursacher und Beteiligte bei der rechtlichen Aufarbeitung von Verkehrsunfällen. Wir prüfen Haftung, Verschulden, Kausalität, Schadenpositionen, medizinische Unterlagen, Gutachten und Korrespondenz mit Versicherungen. Ziel ist eine sachgerechte Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen - insbesondere bei Personenschäden, bleibenden Einschränkungen, strittiger Schuldfrage oder zögerlicher Schadenregulierung.
Ordnungsbussen, Strafbefehle und Einsprachen
Nicht jede Busse muss angefochten werden. Gleichzeitig können vermeintlich kleine Verkehrsverstösse später erhebliche Folgen haben, insbesondere wenn frühere Widerhandlungen bestehen oder ein Administrativverfahren droht. Wir prüfen, ob eine Ordnungsbusse, eine Anzeige oder ein Strafbefehl rechtlich korrekt ist und ob eine Einsprache wirtschaftlich und taktisch sinnvoll erscheint.
Besonders wichtig ist die Frist. Wer einen Strafbefehl nicht rechtzeitig anficht, akzeptiert ihn grundsätzlich. Das kann auch Auswirkungen auf das spätere Administrativverfahren haben. Wir helfen Ihnen, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Untersuchungen
Wenn die Fahreignung in Frage gestellt wird, kann das Strassenverkehrsamt eine verkehrsmedizinische oder verkehrspsychologische Untersuchung anordnen. Auslöser können Alkohol, Drogen, Medikamente, wiederholte Verkehrsdelikte, Krankheit, Alter, psychische Belastungen oder Zweifel an der Fahrkompetenz sein.
Wir beraten Sie vor solchen Abklärungen, erklären den Ablauf und prüfen die rechtliche Zulässigkeit der Anordnung. Nach einem Gutachten beurteilen wir, ob Auflagen, Abstinenznachweise, Kontrollfahrten, Sicherungsentzug oder Wiedererteilungsbedingungen sachlich und rechtlich haltbar sind. Bei Bedarf vertreten wir Sie im Rechtsmittelverfahren.
Autokauf, Reparatur, Leasing und Versicherung
Verkehrsrecht betrifft nicht nur Bussen und Führerausweise. Wir beraten auch bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Fahrzeuge. Dazu gehören Mängel beim Autokauf, falsche Zusicherungen wie "unfallfrei", Garantie und Gewährleistung, Rücktritt, Nachbesserung, Reparaturkosten, Leasingverträge, Fahrzeugbewertungen, Gutachten und Streitigkeiten mit Garagen oder Versicherungen.
Gerade bei Occasionsfahrzeugen, Leasingfahrzeugen und teuren Reparaturen lohnt sich eine genaue Prüfung der Vertragsunterlagen, Übergabeprotokolle, Garantiebestimmungen und technischen Berichte. Wir helfen Ihnen, Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Verkehrsrecht für Unternehmen, Flotten und Berufschauffeure
Wir beraten Unternehmen, Transportunternehmen, Lieferdienste, Handelsbetriebe, Arbeitgeber und Flottenbetreiber bei verkehrsrechtlichen Fragen. Dazu gehören Unfälle mit Geschäftsfahrzeugen, interne Fahrzeugrichtlinien, Haftungsfragen, Versicherungsdeckung, Regress, Arbeitsrecht bei Führerausweisentzug, Compliance für Mitarbeitende und der Umgang mit Verkehrsdelikten im geschäftlichen Umfeld.
Für Berufschauffeure und Personen, die beruflich auf den Führerausweis angewiesen sind, kann ein Entzug existenzielle Folgen haben. Wir zeigen auf, welche rechtlichen Argumente möglich sind, welche Grenzen das Gesetz setzt und wie der berufliche Kontext im Verfahren sachgerecht eingebracht werden kann.
Ihr Team
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Strassenverkehrsrecht, um ihr Anliegen diskret, strukturiert und rechtssicher zu klären.
FAQ - Häufige Fragen
Wann brauche ich einen Anwalt für Verkehrsrecht?
Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist besonders sinnvoll, wenn mehr als eine einfache Ordnungsbusse im Raum steht. Das gilt insbesondere bei Strafbefehl, Vorladung zur Polizei, Unfall mit Personen- oder erheblichem Sachschaden, Alkohol oder Drogen am Steuer, Führerausweisentzug, Raserfall, beruflicher Abhängigkeit vom Führerausweis oder wenn das Strassenverkehrsamt ein Administrativverfahren eröffnet. Frühzeitige Beratung hilft, falsche Aussagen, verpasste Fristen und unnötige Folgeprobleme zu vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen Strafverfahren und Administrativverfahren?
Das Strafverfahren wird von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht geführt und betrifft Busse, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Kosten und gegebenenfalls Strafregistereintrag. Das Administrativverfahren wird durch die zuständige kantonale Strassenverkehrsbehörde geführt und betrifft den Führerausweis, etwa Verwarnung, Führerausweisentzug, Auflagen oder Fahreignungsabklärung. Beide Verfahren sind rechtlich getrennt, beeinflussen sich aber praktisch stark. Deshalb sollte die Verteidigung von Anfang an beide Ebenen berücksichtigen.
Was soll ich tun, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?
Prüfen Sie die Einsprachefrist sofort und warten Sie nicht bis kurz vor Ablauf. Ein Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn er nicht rechtzeitig angefochten wird. Das kann auch für ein späteres Administrativverfahren bedeutsam sein, weil die Strassenverkehrsbehörde häufig auf den strafrechtlich festgestellten Sachverhalt abstellt. Wir prüfen, ob der Strafbefehl sachlich und rechtlich korrekt ist und ob eine Einsprache sinnvoll ist.
Kann ich gegen einen Führerausweisentzug vorgehen?
Ja, gegen eine Verfügung des Strassenverkehrsamts kann grundsätzlich ein Rechtsmittel möglich sein. Ob sich dies lohnt, hängt vom Sachverhalt, der Einstufung der Widerhandlung, früheren Massnahmen und der gesetzlichen Mindestentzugsdauer ab. Ein Führerausweisentzug kann nicht einfach in eine Geldzahlung umgewandelt werden, und gesetzliche Mindestdauern können grundsätzlich nicht unterschritten werden. Dennoch kann anwaltliche Unterstützung wichtig sein, wenn der Sachverhalt falsch festgestellt wurde, die Widerhandlung zu schwer eingestuft wurde oder die Entzugsdauer über dem gesetzlichen Minimum liegt.
Kann ich gegen Tempo 30 oder eine andere Verkehrsanordnung vorgehen?
Ja, das kann möglich sein. Umgangssprachlich wird oft von einer Einsprache gegen Tempo 30 gesprochen; rechtlich hängt das richtige Rechtsmittel aber von der konkreten Anordnung ab. Tempo-30-Zonen, Parkierungplatzabbau, Fahr- oder Abbiegeverbote, Einbahnen etc. werden als Verkehrsanordnungen publiziert. In der Stadt Zürich oder der Stadt Winterthur kann dagegen häufig innert 30 Tagen ein Begehren um Neubeurteilung beim Stadtrat möglich sein. Je nach verfügender Behörde kann auch ein Rekurs erhoben werden. Bei Projekten mit baulichen Massnahmen kann zusätzlich oder stattdessen eine Einsprache nach Strassengesetz in Betracht kommen. Entscheidend ist die Rechtsmittelbelehrung in der Publikation.
Was kann ich gegen Parkplatzabbau tun?
Je nach Stand des Projekts kommen verschiedene Schritte in Betracht: eine Einwendung im Mitwirkungsverfahren, eine Einsprache gegen ein Strassenbauprojekt, ein Begehren um Neubeurteilung gegen eine Verkehrsvorschrift oder später ein Rekurs beziehungsweise eine Beschwerde. Gemäss der Rechtprechung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich ist auch die räumliche Nähe zu den vom Abbau bedrohten Parkplätzen (maximal 150 Meter zur im Eigentum stehenden Parzelle, dem Wohnort oder dem Geschäftslokal) für die Beantwortung der Frage relevant, ob jemand zur Ergreifung eines Rechtsmittelsn gegen den Abbau von Parkplätzen legitimiert ist.
Was ist der Unterschied zwischen Einwendung, Einsprache, Begehren um Neubeurteilung, Rekurs oder Beschwerde?
Eine Einwendung erfolgt in einem frühen Mitwirkungsverfahren und dient dazu, Anliegen zum Projekt einzubringen. Eine Einsprache ist ein formelles Rechtsmittel gegen ein aufgelegtes Strassenbauprojekt und setzt in der Regel eine direkte Betroffenheit beziehungsweise Einspracheberechtigung voraus. Das Begehren um Neubeurteilung ist in der Stadt Zürich oder der Stadt Winterthur der stadtinterne Rechtsmittelweg gegen Verkehrsanordnungen unterer städtischer Instanzen wie etwa dem Sicherheitsdepartement. Ein Rekurs oder eine Beschwerde ist meist der Weiterzug an eine übergeordnete Rechtsmittelinstanz. Weil die Begriffe je nach Verfahren unterschiedlich verwendet werden, sollte die Rechtsmittelbelehrung genau geprüft werden.
Wer darf gegen ein Strassenbauprojekt oder eine Verkehrsanordnung vorgehen?
Rechtsmittel erheben kann in der Regel nur, wer durch die Anordnung oder das Projekt besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an der Änderung oder Aufhebung hat. In Betracht kommen insbesondere Anwohnende, Grundeigentümer, betroffene Gewerbebetriebe, Mieterinnen und Mieter, Liefer- und Servicebetriebe, regelmässige Pendlerinnen und Pendler oder einspracheberechtigte Verbände und Institutionen. Ein bloss allgemeines politisches Interesse reicht häufig nicht aus. Wir prüfen, ob die Legitimation gegeben ist und wie die Betroffenheit rechtlich überzeugend dargestellt werden kann.
Was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Die Folgen hängen insbesondere davon ab, wie hoch die Überschreitung ist, wo sie stattgefunden hat und ob bereits frühere Verkehrsverstösse vorliegen. Möglich sind Ordnungsbusse, Strafanzeige, Strafbefehl, Verwarnung, Führerausweisentzug oder bei besonders krassen Fällen ein Raserverfahren. Entscheidend sind auch Messmethode, Sicherheitsabzug, Signalisation und Fahreridentifikation. Deshalb lohnt sich bei höheren Überschreitungen eine Prüfung der Akten.
Wann liegt ein Raserdelikt vor?
Ein Raserdelikt liegt bei besonders krassen Verkehrsregelverletzungen vor, insbesondere bei massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen oder waghalsigem Verhalten mit hohem Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern. Gesetzlich relevante Schwellenwerte bestehen etwa bei sehr hohen Tempoüberschreitungen innerorts, ausserorts und auf Autobahnen. Die Folgen können schwer sein: Strafverfahren, Freiheitsstrafe oder unter bestimmten Voraussetzungen Geldstrafe, langer Führerausweisentzug, Strafregistereintrag, mögliche Fahrzeugfolgen und Versicherungsregress. Eine Verteidigungsstrategie sollte hier früh erstellt werden.
Was droht bei Alkohol, Drogen oder Medikamenten am Steuer?
Bei Fahrunfähigkeit wegen Alkohol, Drogen oder Medikamenten drohen strafrechtliche Sanktionen und Administrativmassnahmen. Je nach Konzentration, Substanz, Fahrweise, Unfallfolge und Vorgeschichte kommen Busse, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Führerausweisentzug, Auflagen oder verkehrsmedizinische Abklärungen in Betracht. Für Neulenkende, Berufschauffeure und bestimmte weitere Gruppen gelten besonders strenge Alkoholregeln. Zudem können Versicherungen bei einem Unfall Regress nehmen oder Leistungen kürzen.
Was ist nach einem Verkehrsunfall rechtlich wichtig?
Nach einem Verkehrsunfall sollten Beweise gesichert, Beteiligte und Zeugen notiert, Fotos gemacht und Versicherungen informiert werden. Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage, erheblichem Sachschaden oder strafrechtlichen Vorwürfen sollte früh juristische Unterstützung beigezogen werden. Wichtig sind Haftung, Schadenhöhe, medizinische Dokumentation, Reparaturkosten, Erwerbsausfall, Haushaltschaden, Genugtuung und die Kommunikation mit Versicherungen.
Wer bezahlt Schadenersatz, Genugtuung und Anwaltskosten nach einem Unfall?
Das hängt von Haftung, Verschulden, Versicherungsdeckung und Schadenpositionen ab. Bei Motorfahrzeugunfällen spielt die Haftpflichtversicherung eine zentrale Rolle. Zu prüfen sind Sachschaden, Personenschaden, Heilungskosten, Erwerbsausfall, Haushaltschaden, Genugtuung und weitere Folgekosten. Anwaltskosten können je nach Konstellation Teil des ersatzfähigen Schadens sein oder über eine Rechtsschutzversicherung gedeckt werden. Eine pauschale Antwort ist nicht seriös; entscheidend ist der konkrete Fall.
Was gilt bei Verkehrsdelikten im Ausland?
Verkehrsdelikte im Ausland können auch in der Schweiz Folgen haben. Insbesondere kann ein ausländisches Fahrverbot oder ein schwerer Verkehrsverstoss zu einem Administrativverfahren in der Schweiz führen, wenn die Voraussetzungen nach Schweizer Recht erfüllt sind. Umgekehrt können Personen mit ausländischem Führerausweis in der Schweiz mit einem Fahrverbot für die Schweiz belegt werden. Bei Auslandbezug sollten Zuständigkeit, anwendbares Recht und Fristen sorgfältig geprüft werden.
Was gilt beim Führerausweis auf Probe?
Für den Führerausweis auf Probe gelten bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen besondere Regeln. Eine erste Widerhandlung, die zu einem Entzug führt, kann die Probezeit verlängern. Eine zweite solche Widerhandlung kann zur Annullierung des Führerausweises auf Probe führen. Deshalb sollten Neulenkende Verkehrsdelikte besonders ernst nehmen und früh prüfen lassen, welche Folgen drohen.
Lohnt sich eine Einsprache gegen eine Busse oder einen Strafbefehl?
Das hängt von Beweislage, Höhe der Sanktion, drohenden Administrativmassnahmen, früheren Vorfällen und Kostenrisiko ab. Bei einfachen Ordnungsbussen ist eine Einsprache nicht immer wirtschaftlich sinnvoll. Anders sieht es aus, wenn ein Führerausweisentzug, ein Strafregistereintrag, Versicherungsfolgen oder berufliche Konsequenzen drohen. Wir geben eine realistische Einschätzung, ob sich ein Vorgehen lohnt.

