Die Zürcher Rechtsanwälte AG hat einen schweizweit führenden Branchenverband beim Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem aufstrebenden Acquirer beraten und unterstützt. Ein Acquiringvertrag ist notwendig damit ein Händler oder Dienstleister von seinen Kunden Kredit- und Debitkartenzahlungen entgegennehmen kann.
Kleinen und mittelgrossen Händlern und Dienstleistern fehlt es gegenüber Acquirern an Verhandlungsmacht und an Know-how und haben deshalb oftmals schlechtere Acquieringkonditionen und damit Wettbewerbsnachteile. Mit den im Branchenverband gebündelten Unternehmen konnte eine für die Verhandlung kritische Masse erreicht werden und die Zürcher Rechtsanwälte AG steuerte juristische Know-how und profunde Marktkenntnisse bei.


