Die Zürcher Rechtsanwälte AG hat den Handelsverband.swiss («Handelsverband») unterstützt, eine Beschwerde betreffend unlautere Geschäftspraktiken des Onlineshops «TEMU» beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO einzureichen. Der Handelsverband repräsentiert ca. 70% des Onlinehandelsvolumen im Bereich B2C in der Schweiz und stellte fest, dass der Onlineshop Temu unlautere Geschäftspraktiken anwendet. Es handelt sich dabei insbesondere um Verstösse gegen die Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) sowie Verstösse gegen das Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie gegen die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte.

