Bundesgericht präzisiert Antragsrechte nach Erbausschlagung

Bundesgericht präzisiert Antragsrechte nach Erbausschlagung

Zürcher Rechtsanwälte AG hat den Beschwerdeführer betreffend die Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung erfolgreich bis vor Bundesgericht vertreten. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die strafprozessuale Antragsberechtigung unter welchen Vorausset-zungen eine Person hinsichtlich mutmasslich entzogener oder beschädigter Gegenstän-de aus einem Nachlass als geschädigte Person gilt.

Mit Urteil vom 16. Juni 2026 (7B_110/2025) hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut, hob den Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich auf und wies die Sache zur ergänzenden Beurteilung an die Vorinstanz zurück. Das Urteil präzisiert die Anforderungen an die Antragsberechtigung bei Delikten gegen das Vermögen im Zu-sammenhang mit Erbschaften. Es schafft wichtige Klarheit für die strafrechtliche Praxis und stärkt die Rechtssicherheit in einem bislang wenig geklärten Schnittbereich zwischen Erb- und Strafprozessrecht.

Der Fall wurde durch Pablo Bünger (Partner) betreut.