
Zürcher Rechtsanwälte AG vertritt den Beschwerdeführer und Geschädigten im Rahmen des Strafverfahrens in Folge einer Schlägerei. Dabei wurde gegen zwei von vier Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft Einstellungsverfügungen erlassen.
Das Obergericht des Kantons Zürich hiess die Beschwerde gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft zurück. Das Obergericht führt dabei aus, dass die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens verfrüht verfügt habe. Dabei wurde es unterlassen, Aussagen mit eindeutigen Hinweisen auf strafbare Handlungen, insbesondere dass Schläge durch alle vier Beschuldigten erfolgten, nachzugehen. Des Weiteren wurde die polizeiliche Einvernahme der Auskunftsperson dabei als inhaltlich unvollständig gewertet.
Der Fall wurde durch Pablo Bünger (Partner) betreut.



