Zürcher Rechtsanwälte AG hat ein Betreiber eines digitalen Fussballtippspiels in Zusammenhang mit urheber-, marken-, wappen- und lauterkeitsrechtlichen Fragen rechtlich beraten. Im Mittelpunkt standen die Zulässigkeit der Verwendung von Vereins- und Spielernamen, Nationalflaggen, Logos und weiteren bekannten Kennzeichen sowie die rechtliche Einordnung des Angebots und die Identifikation möglicher Risiken im Zusammenhang mit dem Aufbau des Tippspiels.
Zürcher Rechtsanwälte AG analysierte insbesondere die Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung des Fussballtippspiels. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem, dass die Tippgruppen ausschliesslich auf Einladung zugänglich sind, die Anzahl der Mitglieder beschränkt werden kann und keine Geld- oder Sachgewinne ausbezahlt werden. Zudem wurden die Voraussetzungen und Grenzen der Verwendung von Namen, Wappen, Logos und weiteren Kennzeichen im konkreten Nutzungskontext beurteilt und praxisorientierte Handlungsempfehlungen zur rechtssicheren Ausgestaltung des Angebots formuliert.
Der Fall wurde durch Sebastian Hepp (Partner) und Stefanie Fuchs (Anwältin) betreut.


