Salomé Balthus gewinnt Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die Weltwoche

Salomé Balthus gewinnt Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die Weltwoche

Salomé Balthus gewinnt Klage

Zürcher Rechtsanwälte AG hat Salomé Balthus gegen die Weltwoche in einem Prozess vor Bezirksgericht Zürich wegen Persönlichkeitsverletzung im Sinne von Art. 28a ZGB erfolgreich rechtlich begleitet. 

Hintergrund der Klage war, dass ein Journalist der Weltwoche Salomé Balthus für ein Interview anfragte, sie dies jedoch ablehnte. Sie erklärte ihm, er solle von künftigen solchen Anfragen Abstand nehmen, allerdings können er oder seine Redaktion sie jederzeit als Escort buchen. In der Folge buchte er sie für ein Kennenlerndinner für EUR 1'000.00 in einem Berliner Restaurant. Im Nachgang zu diesem Treffen veröffentlichte der Journalist in der Weltwoche einen Selbsterlebnisbericht über dieses Treffen, wo er Zitate von Salomé Balthus abdruckte, die diese anlässlich dieses Treffen geäussert haben soll. Dabei ging es um angebliche Gesprächsfetzen über Themen, die ihre Privat- und Intimsphäre zum Gegenstand hatten.

Zürcher Rechtsanwälte AG hat hiernach Salomé Balthus mit einer Klage gegen die Weltwoche unterstützt. Das Bezirksgericht Zürich hat nun festgestellt, dass die Weltwoche mit der Publikation dieses Artikels widerrechtlich die Persönlichkeit von Salomé Balthus verletzt hat, dass der Journalist hierfür von Salomé Balthus keine Einwilligung erhalten hatte und sich die Weltwoche auch sonst nicht auf übergeordnete Interessen zur Publikation eines solchen Artikels berufen konnte. Die Weltwoche muss nun das Urteil in ihrem Wochenmagazin publizieren. In einem weiteren Prozessschritt werden noch die finanziellen Ansprüche von Salomé Balthus gegenüber der Weltwoche (Genugtuung & Gewinnherausgabe) festgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall wurde durch Pablo Bünger (Partner) und Margaux Beuchat (ehem. Substitutin) betreut.